Strafbefehle: Gute Quelle, aber je nach Kanton unterschiedlich gut zugänglich
Mehr als 90 Prozent aller Strafverfahren werden nicht mehr von Richtern durch Urteile, sondern von Staatsanwältinnen durch Strafbefehle entschieden. Deshalb müssen die Medien vermehrt auch Entscheide der Staatsanwaltschaften herausverlangen, wenn sie die wichtige Rolle der Justizkontrolle wahrnehmen wollen. Zudem sind Strafbefehle harte Quellen und damit geeignet, um einen Sachverhalt zu recherchieren.
Dieser Leitfaden zeigt, wie Journalistinnen und Journalisten in ausgewählten Kantonen Strafbefehle herausverlangen können.
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